Erziehungsbeistandschaft (§30 KJHG)

Der Erziehungsbeistand richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche in Krisen ihrer Entwicklung. Dabei stehen das Kind und der Erziehungsberechtigte im Vordergrund. Hierbei geht es um die Stabilisierung der Eltern – Kind - Beziehung in Verbindung mit dem gesamten sozialen Umfeld. Somit stellt der Erziehungsbeistand eine Ergänzung der familiären Erziehung dar. Die Hauptaufgaben bestehen darin, die Herausnahme des Minderjährigen zu verhindern und ein wieder selbständig funktionierendes Familiensystem aufzubauen.

Hierbei geht es vor allem um die Wiederherstellung tragfähiger Familienbeziehungen, um die Förderung der Entwicklung des Kindes/Jugendlichen insbesondere in den Bereichen Schule, Beruf, Freizeit und um die Vermittlung von Konfliktlösungsstrategien.