Erziehungsberatung (§28 KJHG)

Die Erziehungsberatung ist ein systemisches niederschwelliges Angebot. Sie versteht sich als ein Dienstleistungsangebot für die Ratsuchenden, das einerseits deren Wünsche zur Veränderung in den Blick nimmt und andererseits sich am Ziel einer dem Kindeswohl entsprechenden Erziehung orientiert.

Anlässe zur Inanspruchnahme einer Erziehungsberatung können Entwicklungsstörungen, sowie Erziehungs- und Familienschwierigkeiten sein. Sie kann als Orientierungs-, Strukturhilfe und innere Sortierung in Krisen oder schwierigen Entscheidungssituationen dienen und eine Hilfe zur Bewältigung des familiären Alltags leisten.

Hauptaufgabe der Erziehungsberatung ist es, Eltern, Kindern und Jugendlichen eine bedarfsgerechte Unterstützung für individuelle Problemlagen einzelner Familienmitglieder oder des familiären Beziehungsgefüges anzubieten, wenn durch Konflikte, Defizite oder äußere Belastungen, angemessene Entwicklungsbedingungen für die Kinder und Jugendlichen gefährdet oder nicht mehr gewährleistet sind. Ziel ist es, Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und eine Sensibilität für ein entwicklungspsychologisch angemessenes Erziehungsverhalten zu entwickeln.

Die Beratung soll Eltern dazu verhelfen, ihre eigene und die Situation ihrer Kinder besser zu verstehen und zu analysieren, um hilfreiche Handlungsalternativen und neue Perspektiven zu erschließen.

Achtung und Respekt gegenüber Klienten und ihrer jeweiligen Lebenswelt, sowie eine vertrauensvolle Beziehung bilden die Basis des Beratungsprozesses.

Die Beratung kann in einer aufsuchenden Form oder in der Komm-Struktur erfolgen. Das Setting ist flexibel, d.h. es kann bei Bedarf mit Systemen oder Subsystemen (variierende Teilnehmer) gearbeitet werden.