Familien aufsuchende Krisen- und Klärungsbegleitung (FaKuK)

Systemisch-therapeutischer Clearingprozess - § 27 Abs. 3 KJHG

 

FaKuK ist eine kurzzeittherapeutisch verdichtende, ressourcen- und

lösungsorientierte, Familien aufsuchende Krisen- und Klärungsbegleitung

auf systemischer Grundlage, unter Einbeziehung der aktuell sinnvollen Bezugssysteme und der Möglichkeiten im sozialen Umfeld.

FaKuK ist ein zeitlich beschränktes Klärungssetting.

Ein wesentlicher Schwerpunkt kann der Sicherung bzw. Wiederherstellung des

Kindeswohls (8a KJHG) dienen.

 

Im Mittelpunkt stehen:

überforderte, verstrickte „Multiproblemfamilien“ (z.B. Triangulation, unklare Generationsgrenzen)

  • Familien in und mit akuten und/oder latenten Krisen
  • Anstehende Änderung des Lebensmittelpunktes eines oder mehrerer Familienmitglieder (z.B. Fremdunterbringung, Rückführung oder Integration)
  • Pflege- und Adoptivfamilien – auch mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
  • Familien im Konflikt mit Kontextsystemen und/oder Behörden (z.B. Jugendamt)
  • Familien, die von Sucht, psychischer oder lebensverkürzender Krankheit, Traumatisierung, und/oder grenzüberschreitendem Verhalten betroffen sind

 

Für FaKuK werden prozessbezogen alle zur Verfügung stehenden systemisch therapeutischen Methoden genutzt.

Durch Ankopplung an die Lebenswirklichkeiten der Familie in einer Umgebung, in der sie Experte und Gastgeber sind, kann sich ein konstruktives therapeutisches System im Hier und Jetzt entwickeln.

 

Durch eine zeitliche Begrenzung, die fortlaufende Überprüfung der Veränderungsschritte sowie den von Beginn an auf das Ende ausgerichtete Prozess, wird der Fokus auf Verantwortlichkeiten und adäquate Lösungsmöglichkeiten gerichtet, damit die Familie ihre eigenen Entscheidungen treffen kann, auch im Rahmen eines Zwangskontextes.

 

FaKuK findet in der Familie statt und kann als Einzel- oder Co-Therapie erfolgen,

bei vorliegender und/oder aktenkundiger Gefährdung des Kindeswohls nur mit

Therapeutenpaar (Vier-Augen-Prinzip).

 

 

Angesetzt werden max. drei Sitzungen pro Woche mit einer Dauer von 60-120 Minuten. Spätestens nach drei Monaten wird der Klärungsprozess im Rahmen eines Hilfeplans ausgewertet.